Solarenergieförderung

 

Die Gemeinde St. Georgen ob Judenburg subventioniert derartige Projekte mit einem Betrag von € 30,--
je m² Kollektorenfläche pro Anlage zusätzlich zur Förderung des Landes Steiermark.

Auszug aus den Förderungsrichtlinien

1. Allgemeine Bestimmungen

Für die Errichtung von thermischen Solaranlagen (Luft- oder Wasserkollektoranlagen) zur Warmwasserbe- reitung, Raumheizung oder landwirtschaftliche Trocknungsanlagen kann vom Land Steiermark ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss an private Haushalte, gemeinnützige Vereine oder Landwirtschaften gewährt werden, sofern die in den Richtlinien für diese Förderung vorgesehenen Voraussetzungen eingehalten werden. Die Solaranlage muss mindestens eine Kollektorfläche von vier Quadratmetern aufweisen. Anlagen zur Beheizung von Schwimmbädern werden nicht gefördert.

Der Baubeginn für die Anlage, für die ein Zuschuß gewährt werden soll, muß nach dem 1. Juli 1992 erfolgt sein.

2. Förderungsvoraussetzung

Voraussetzung für die Gewährung eines solchen Zuschusses ist, dass es sich bei dem Objekt, für das die Anlage vorgesehen ist, um ein Gebäude entsprechend der Steiermärkischen Bauordnung handelt. Die Anlage muss weiters den geltenden Normen entsprechen und in der Orientierung der Kollektoren den örtlichen Voraus- setzungen zur optimalen Nutzung der Sonnenenergie angepasst sein. Es kann also beispielsweise kein Zu- schuss gewährt werden, wenn die Kollektoren nach Norden orientiert sind, oder wenn sich der Aufstellungsort auf Grund der Besonnungsverhältnisse nicht eignet.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:

  1. Bestätigung über die Art und den Zweck der Anlage, die fachgerechte Ausführung und die den örtlichen Gegebenheiten entsprechende richtige Orientierung der Anlage. Diese Bestätigung kann durch eine auf Grund der gewerblichen Vorschriften zur Errichtung von Warmwasser- und Heizungsanlagen befugte (Heizungs-, Wasserinstallateur) oder eine von der Rechtsabteilung 7 der Steiermärkischen Landes- regierung in Absprache mit dem Landesenergieverein beauftragte (z.B. ein durch diese Stellen aner- kannter Selbstbaugruppenleiter) Person erfolgen. Für die technische Überprüfung von Solaranlagen kann eine Checkliste beim steirischen Landesenergieverein sowie bei Energieberatungsstellen angefordert werden.
  2. Bestätigung der Gemeinde über die Gewährung einer Förderung ihrerseits, den Termin für Baubeginn und Inbetriebnahme der Anlage, die Berechtigung des Förderungswerbers (entsprechende Punkten 2 und 3) sowie die Einhaltung der Bauordnung am entsprechenden Objekt.
  3. Ein Foto der Anlage (der Kollektoren), sofern dies von den Prüforganen verlangt wird.
  4. Eine Kopie der Rechnung.

3. Höhe des Zuschusses

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der installierten Nettokollektorfläche, wobei für Flachkollektoren
€ 36,34 (S 500,-) pro Quadratmeter Nettokollektorfläche, für Vakuumröhren- und konzentrierende Kollektoren 
€ 72,67 (S 1000,-) pro Quadratmeter gewährt werden können. Pro Haushalt bzw. Betrieb kann der Zuschuss aber maximal € 2.180,19 (S 30.000,-) betragen. Zur Berechnung der Höhe des Zuschusses wird die von der Gemeinde bestätigte Nettokollektorfläche herangezogen.

4. Enderledigung und Zuerkennung

Der Förderungswerber erhält bei Erfüllung der Voraussetzungen und nach der Zuerkennung der Förderung eine schriftliche Verständigung über den Betrag des Zuschusses. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf diese Förderung. Bei Nichteinhaltung der Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung ist der Förderungswerber verpflichtet, einen bereits erhaltenen Zuschuss in der vollen Höhe zurückzuzahlen.

Die Antragsformulare mit den detaillierten Förderungsrichtlinien liegen im Gemeindeamt auf!

Formular zum Herunterladen:

Antrag auf Bewilligung einer Direktförderung von Solaranlagen

 

Ihre Ansprechpartner

Gemeinde
St. Georgen ob Judenburg

8756 St.Georgen o.J. 12
Telefon-Nr. 03583/2376

 

 

Energieagentur Judenburg-Knittelfeld-Murau

Kaserngasse 22
8750 Judenburg
Tel.: 03572/44670

 


Amt d. Stmk. Landesregierung
Rechtsabteilung 7
Steir. Umweltlandesfonds
Hofgasse 13
8010 Graz, Burg
Tel.: (0316) 877-39 55